Hausordnung für das Musikgymnasium
*Die Begriffe Schüler, Lehrer usw. schließen grundsätzlich alle Geschlechter ein.
I. Allgemeines
1. Das Schulgelände ist in der Schulzeit jeweils montags bis freitags in der Zeit von 7.00 bis 21.00 Uhr geöffnet. Das Hauptgebäude und die angrenzenden Schulhöfe sind ab 7.40 Uhr geöffnet. Das Übehaus kann von 7.00 bis 20.00 Uhr genutzt werden. Zusätzliche Öffnungszeiten in den Ferien und an Samstagen werden durch Aushang bekannt gegeben. Der Zugang erfolgt über die Brunnenstraße 148.
2. Schüler* der Klassen 5 bis 10 dürfen das Schulgelände während des „Unterrichtsblocks“ – damit ist der im Stundenplan ausgewiesene allgemeinbildende und künstlerische Unterricht (einschließlich Tonsatz/Gehörbildung, Chor/Orchester sowie im Vertretungsplan ausgewiesene Übezeiten) gemeint – nicht verlassen. Schüler ab Klasse 11 – bei Vorliegen einer schriftlichen Genehmigung der Eltern bereits ab Klasse 10 – dürfen nur während der großen Pausen und in Freistunden das Schulgelände verlassen. Für den Abwesenheitszeitraum erlischt die Aufsichtspflicht der Schule.
3. Nach dem Ende des allgemeinbildenden Unterrichts ist Schülern der Aufenthalt ausschließlich im Bereich des Übehauses und grundsätzlich nur zum Zwecke des künstlerischen Unterrichts oder des Übens gestattet. Wartezeiten und sinnvolle Pausen sind darin eingeschlossen (siehe auch Absatz 21).
4. Alle Benutzer* sind für die Sauberkeit und Ordnung auf dem gesamten Schulgelände verantwortlich. Mit dem Eigentum der Schule (z.B. Bücher, Instrumente, Möbel, Geräte etc.) ist sorgsam und verantwortungsvoll umzugehen. Beschädigte oder verloren gegangene Materialien müssen ersetzt werden. Vorgefundene Beschädigungen sind unverzüglich im Sekretariat oder beim Pförtner* zu melden. Insbesondere in den Überäumen ist die Zubereitung und Einnahme von Speisen und Getränken sowie die Nutzung elektrischer Geräte wie Tauchsieder, Wasserkocher, Herdplatten, Kaffeemaschinen nicht gestattet. Soweit Klassenschränke für die Nutzung durch die Schüler zur Verfügung stehen, sind diese in aufgeräumtem Zustand zu halten.
5. Das Mitbringen von Waffen, Drogen und anderen gefährlichen Gegenständen oder Substanzen in die Schule ist nicht erlaubt. Es gilt absolutes Rauch- und Alkoholverbot auf dem Schulgelände und vor dem Eingang des Schulgebäudes. Unangekündigte Taschen-kontrollen durch das pädagogische Personal können durchgeführt werden.
6. Der Unterricht ist pünktlich zu beginnen und zu schließen. Unterrichtsbeginn und Unterrichtsende werden durch ein Lichtsignal angezeigt. Als verspätet gilt, wer nicht bei diesem Signal arbeitsbereit an seinem Platz ist und die erforderlichen Materialien bereithält. Ist die unterrichtende Lehrkraft fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, teilt der Klassensprecher dies im Sekretariat mit.
7. Im Interesse des pünktlichen Unterrichtsbeginns ist auch auf pünktlichen Unterrichtsschluss zu achten. In den großen Pausen gehen die Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 auf den Hof. Die Lehrer* überzeugen sich vom ordnungsgemäßen Zustand des Raumes und schließen die Räume ab. Die Aufsicht führenden Lehrkräfte entscheiden bei ungünstigen Wetterlagen, ob die Schüler im Gebäude bleiben dürfen. Für Allergiker* werden gegebenenfalls Einzelfall-Regelungen getroffen.
8. Im Krankheitsfalle erwartet die Schule bis spätestens 8.00 Uhr Meldung an das Sekretariat (telefonisch oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Im Übrigen ist bei Fehlzeiten und Beurlaubungen nach den besonderen Regelungen des Musikgymnasiums zu verfahren (rosa Zettel).
9. Beim Verlassen eines Raumes sind die Tische zu leeren und - falls nötig - zu säubern; gegebenenfalls ist die Sitzordnung wieder herzustellen. Während der großen Pausen und nach Unterrichtsschluss werden die Räume abgeschlossen. Nach der letzten Stunde des allgemeinbildenden Unterrichts in einem Raum achtet der unterrichtende Lehrer darauf, dass alle Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und die Netzkabel elektrischer Geräte (außer Smartboards und Computer) gezogen und hochgelegt werden und nichts auf dem Fußboden liegt. Gleiches gilt für Schüler, die den Raum nach dem Üben verlassen.
10. In der Mittagspause sind die von dem Essensanbieter* gemeinsam mit den Erziehern* aufgestellten Regeln einzuhalten. Die Erzieher achten darauf, dass die Schüler die Tische nach Benutzung säubern und die Stühle auf die Tische stellen.
11. Für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von Instrumenten und anderen Wertgegenständen sowie Fahrrädern übernimmt die Schule keine Haftung. Fahrräder sind an den dafür vorgesehenen Plätzen so abzustellen, dass sie nicht andere behindern. Sie sind gegen Diebstahl zu sichern.
12. Störungen aller Art sind im gegenseitigen Interesse zu vermeiden. Dazu gehören auch Lärm und lautes Reden während der Unterrichtszeit in den Fluren und auf den Höfen. Handys und andere elektronische Geräte sind spätestens sind in der Zeit von 8:00 bis 14:30 Uhr abzuschalten. Sie dürfen in diesem Zeitraum nur mit ausdrücklicher Genehmigung eines Lehrers oder Erziehers benutzt werden. Wird gegen diese Regelung verstoßen, werden die Geräte durch Lehrer oder Erzieher eingezogen Das Handy wird am gleichen Tag zurückgegeben. Die Übergabe organisiert der einziehende Lehrer bzw. Erzieher. Die Handynutzung ist auf dem Schulgelände und im Übehaus in den Pausen oder Freistunden für die Klassen 10 - 13 erlaubt, in sämtlichen anderen Räumen und Fluren des Musikgymnasiums gilt diese Regelung nicht.
13. Zur Vermeidung einer Lärmbelästigung der Anwohner sind während des Übens und Musizierens die Fenster geschlossen zu halten. Zum kurzzeitigen Lüften kann bei den Erziehern und beim Pförtner ein passender Vierkantschlüssel ausgeliehen werden.
14. Bekanntmachungen und Plakate sind nur an den hierzu vorgesehenen Tafeln mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt.
15. Lehrer und Erzieher sind jederzeit gehalten, auf die Einhaltung dieser Hausordnung hinzuweisen und ggf. nach eigenem Ermessen Anweisungen zu erteilen, die der Ordnung im Hause dienlich sind. Schüler haben – auch in Fragen, die durch diese Hausordnung nicht geregelt werden – die Anweisungen von Lehrern und Erziehern unverzüglich zu befolgen.
16. Weiterer Bestandteil dieser Hausordnung sind der gesondert aushängende Brandschutz- und Evakuierungsplan. Die Fluchtwege sind durch beleuchtete Schilder gekennzeichnet.
II. Künstlerischer Unterricht und Übebetrieb
17. Sämtliche Räume des Musikgymnasiums stehen, sofern sie nicht durch allgemeinbildenden Unterricht belegt sind, zur Erteilung von künstlerischem Unterricht durch die Berliner Musikhochschulen und zum individuellen Üben für Schüler des Musikgymnasiums zur Verfügung.
18. Die Schulleitung entscheidet, welche Räume und Instrumente nur eingeschränkt genutzt werden dürfen. Die Schulleitung kann auf Antrag genehmigen, dass in den Räumen des Musikgymnasiums auch Personen künstlerischen Unterricht erhalten, die nicht Schüler des Musikgymnasiums sind, sofern dies im Interesse des Musikgymnasiums liegt und dadurch die Möglichkeiten zum Üben für Schüler der Schule nicht eingeschränkt werden.
19. Der Pförtner gibt Schlüssel für freie Räume im Übehaus sowie nach Unterrichtsschluss auch für Räume im Schulgebäude an Lehrende und - gegen ein Pfand - auch an Schüler des Musikgymnasiums heraus. Ab 19.30 Uhr werden keine Schlüssel mehr ausgegeben. Spätestens um 19.45 sind alle Schlüssel zurückzugeben. Die Aus- und Rückgabe der Schlüssel wird durch den Pförtner protokolliert.
20. Als Pfand dient im Regelfall der Schülerausweis. Im Ausnahmefall können andere geeignete Pfänder akzeptiert werden. Die Pfänder werden bei ordnungsgemäßer persönlicher Rückgabe der Schlüssel ausgehändigt. Die Schule haftet nicht bei Verlust des Pfandes.
21. Räume können durch Lehrpersonen und bei berechtigtem Interesse - z.B. für Kammermusikproben - auch durch Schüler reserviert werden. Eine Reservierung ist auch erforderlich, falls Räume außerhalb der im Stundenplan festgelegten Zeiten für Zwecke der Allgemeinbildung benötigt werden. Der Reservierungskalender wird von dem Pförtner geführt. Sind Räume reserviert, wird ab 15 Minuten vor Beginn der Reservierung der Schlüssel nicht mehr ausgegeben. Ist der Schlüssel für reservierte Räume bis 15 Minuten nach Beginn der Reservierung noch nicht abgeholt, verfällt die Reservierung.
22. Unabhängig von Reservierungen haben Schüler die Räume unverzüglich zu verlassen, wenn diese für Unterrichtszwecke benötigt werden. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Zuweisung eines anderen Raumes.
23. Schlüssel dürfen keinesfalls außer Haus mitgenommen werden. Derjenige, der einen Schlüssel ursprünglich ausgeliehen hat, bleibt bis zur eigenhändigen Rückgabe dafür verantwortlich. Bei Verlust oder Beschädigung des Schlüssels, z. B. durch unsachgemäße Benutzung, ist der entstandene Schaden (Neuanfertigung des Schlüssels, ggf. Auswechslung des Schlosses bzw. der Schließanlage) durch den Verursacher zu ersetzen.
24. Die Weitergabe der Schlüssel an Dritte ist Schülern grundsätzlich untersagt.
25. Der Übebetrieb sowie die Warte- und Pausenzeiten werden durch Dienst habende Erzieher begleitet. Alle Schüler, die sich nachmittags auf dem Schulgelände aufhalten, haben sich bei den Erziehern anzumelden, anderenfalls haftet die Schule nicht im Schadensfall.
26. Während der nachmittäglichen Warte- und Pausenzeiten halten sich die Schüler im Regelfall im Aufenthaltsraum oder im Hof des Übehauses auf. Ein Aufenthalt im Schulgebäude ist nur zu Übe- oder Unterrichtszwecken gestattet. Die Nutzung des Pavillonhofes ist nach Unterrichtsschluss nicht möglich.
27. An Tagen, an denen sie wegen Krankheit im allgemeinbildenden Unterricht fehlen, dürfen Schüler nicht am künstlerischen Unterricht oder an künstlerischen Veranstaltungen teilnehmen oder die Räume des Musikgymnasiums zu Übezwecken nutzen.
28. Zur Regelung der Raumvergabe bei Übernachfrage erlässt die Schulleitung in Absprache mit der Schülervertretung eine Übeordnung, die per Aushang bekannt gemacht wird.
29. Bei Verstößen gegen diese Hausordnung ergreifen Lehrer oder Erzieher geeignete pädagogische Maßnahmen; im Wiederholungsfall ist die Schulleitung zu benachrichtigen, damit ggf. Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden können.
III. Übeordnung
30. Bei Übernachfrage werden freie Räume zunächst nur für zwei Stunden vergeben.
31. Alle Nutzer* sind angehalten, die Zeit effektiv zu nutzen. Jedoch sind Pausen bis zu 30 Minuten auch bei starker Nachfrage möglich. Wird während dieser Zeit das Schulgelände verlassen, ist der Schlüssel beim Pförtner zu hinterlegen. Der Nutzer kann den Raum während der Pausenzeit ohne Schlüsselweitergabe anderen Schülern überlassen (verliehene Räume). Wird die Zeit überschritten, kann der Pförtner den Schlüssel an andere Schüler ausgeben.
32. Sind keine freien Räume vorhanden, tragen sich die Schüler in eine Warteliste ein. Sobald ein Raum frei wird, wird er an den Nächsten in der Warteliste vergeben. Ist dieser nach spätestens 15 Minuten nicht erschienen, wird der Raum an den Nächsten weitergegeben und der nicht auffindbare Schüler an die letzte Stelle der Reihe der sich anstellenden Schüler gelegt.
33. Um Schülern, welche in geliehenen Räumen übergangsweise üben, die Chance zu geben, rechtzeitig ihren Raum zu erhalten, müssen diese sich in eine Liste im Erzieherzimmer eintragen. Somit können die Erzieher die jeweiligen Schüler informieren, wenn ein Raum frei wird.
Diese Hausordnung wurde von der Schulkonferenz am 26.02.2018 beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Berlin, 01.03.2018 Die Schulleitung
ergänzt lt. Beschluss der Schulkonferenz vom 06.06.2019
aktualisiert lt. Beschluss der Schulkonferenz vom 16.01.2024